Die KEM Althofen Umgebung veranstaltete am 2. Juli eine Informations- und Diskussionsrunde mit Herrn Arch. DI Gerhard Kopeinig. Thema der Zusammenkunft waren die zukünftigen Anforderungen der EED-III-Richtlinie für Gemeinden.
Im Rahmen des Gesprächs wurden zentrale Pflichtpunkte behandelt, insbesondere die Erstellung und Veröffentlichung einer Inventarliste, die alle Gemeinden ab dem 11. Oktober 2025 vorlegen müssen. Diese Inventarliste umfasst die Erfassung aller beheizten kommunalen Gebäude mit einer Fläche von über 250 m² und bildet die Grundlage für künftige energiepolitische Maßnahmen.
Kopeinig erläuterte, wie sich die Veröffentlichungspflicht konkret auf die Gemeinden auswirken wird und welche Schritte notwendig sind, um die Vorgaben fristgerecht und effizient umzusetzen. Besonders hervorgehoben wurde, dass die Inventarliste nicht nur als formale Anforderung dient, sondern als wichtiges Instrument zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz, erneuerbare Energien und nachhaltige Gemeindeentwicklung.
Darüber hinaus wurde aufgezeigt, welche Unterstützungsmöglichkeiten für Gemeinden bestehen und wie eine enge Zusammenarbeit zwischen kommunalen Entscheidungsträgern, Energieberatern und regionalen Institutionen den Prozess erleichtern kann. Ziel sei es, durch die neuen Vorgaben langfristig einen klaren Überblick über die energetische Ausgangslage zu schaffen und daraus Strategien abzuleiten, die den Gemeinden helfen, ihre Klimaziele zu erreichen.